Erklärung zu Schadstoffen
Fibersol®-2 non-GMO wird routinemäßig auf das Vorhandensein potenzieller Verunreinigungen untersucht. Die Ergebnisse dieser Tests zeigen, dass die Kontaminantengehalte niedrig sind und die Grenzwerte einhalten, die von der EU-Verordnung 1881/2006 „Festlegung von Höchstgehalten für Kontaminanten in Lebensmitteln“ und den daraus resultierenden Änderungen gefordert werden.
Glutenfrei-Erklärung
In Bezug auf den glutenfreien Status von Fibersol®-2 non-GMO enthält Mais (Mais) keinen Weizen oder andere Glutenproteinquellen, die Menschen mit Zöliakie dauerhaft intolerant sind. Fibersol®-2 non-GMO wird aus dem Nassmahlen von Mais hergestellt und ist für den Verzehr durch Personen mit Zöliakie geeignet.
Fibersol®-2 non-GMO erfüllt die EU-Anforderungen, um als „glutenfrei“ bezeichnet zu werden. Gemäß der EU-Verordnung 609/2013 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung 828/2014 dürfen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die nicht mehr als 20 mg/kg Gluten enthalten, als „glutenfrei“ bezeichnet werden.
Erklärung zu genetisch veränderten Organismen (GVO)
Fibersol®-2 non-GMO entspricht dem Eurofins Non-GM IP-Kontrollprogramm und den Standards, wie in Eurofins Identity Preservation Standard Ausgabe 5.1, März 2014, beschrieben.
Non-GMO-Stärke wird von Lieferanten bezogen, die über ein Drittanbieter-IP/Non-GMO-Zertifikat verfügen. Darüber hinaus wird jede eingehende Stärkecharge einem qualitativen und/oder quantitativen PCR-Test unterzogen, der von einem nach ISO 17025 akkreditierten Labor durchgeführt wird. Fibersol®-2, 1000901 ist nicht gentechnisch verändert, in Übereinstimmung mit den Anforderungen aller GVO-relevanten EU-Rechtsvorschriften, wie unten aufgeführt.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben Verordnungen veröffentlicht:
- Verordnung (EG) 1829/2003 über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
- Verordnung (EG) 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen und die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln, die aus genetisch veränderten Organismen hergestellt wurden
- Alle für den Prozess von 1000901 verwendeten Rohstoffe sind gemäß Richtlinie 2001/18/EG gentechnikfrei
Das Endprodukt ist PCR-negativ, was durch eine „Echtzeit“-PCR-Methode bestätigt wurde.
Pestizid-Erklärung
Ein Pestizid-Überwachungsprogramm für Fibersol®-2 Non-GMO wird jährlich von einem akkreditierten Labor durchgeführt und die Ergebnisse lagen durchweg unter der Nachweisgrenze (LOD). Je nach getestetem Pestizid (über 400) liegt die Bestimmungsgrenze (LOQ) zwischen 0,01-0,06 mg/kg. Die Überwachungsergebnisse stehen im Einklang mit der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und allen nachfolgenden Änderungen.
Erklärung zu Vegetariern und Veganern
Fibersol®-2 non-GMO wird aus Maisstärke hergestellt und enthält bekanntermaßen keine tierischen Produkte oder Nebenprodukte und ist für Vegetarier und Veganer geeignet.
Erklärung zu Nanomaterialien
Das von ADM hergestellte Fibersol®-2 non-GMO (Produktcode 1000901) wurde nicht als technisch hergestelltes Nanomaterial gemäß der Definition in EU-Reg. 2015/2283 ist Fibersol®-2 non-GMO auch kein Nanomaterial im Sinne der EG-Empfehlung 2011/696.
Erklärung zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (P.A.H.)
Das von ADM hergestellte GVO-freie Fibersol®-2 (Produktcode 1000901) wurde auf Benzo(a)anthracen, Chrysen, Benzo(b)fluoranthen und Benzo(a)pyren untersucht, und alle Ergebnisse lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze. Die Bestimmungsgrenze für jeden Analyten beträgt 0,5 mcg/kg.
Das Produkt entspricht der EG-Reg. 1881/2006 und Änderungen.
Restlösungsmittelerklärung
Der Herstellungsprozess für Fibersol®-2 non-GMO (Produktcode 1000901) verwendet keine Lösungsmittel. Daher sollten in diesem Produ