Bestätigung des BSE/TSE-Status
Hiermit wird bescheinigt, dass dieses Produkt alle relevanten aktuellen gesetzlichen Anforderungen des Vereinigten Königreichs und der EU in Bezug auf übertragbare spongiforme Enzephalopathien (TSE) und bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) für Lebensmittel erfüllt und daher frei von TSE/BSE ist: Ja
Hiermit wird auch bescheinigt, dass das oben genannte Produkt während seiner Herstellung nicht mit Materialien in Kontakt gekommen ist, die von TSE/BSE-Risikomaterialien stammen könnten.
Bestätigung des GM-Status
Hiermit wird bescheinigt, dass dieses Produkt nicht aus gentechnisch veränderten Rohstoffen hergestellt wurde und daher nach den geltenden Vorschriften nicht kennzeichnungspflichtig ist.
Bestätigung des Nichtbestrahlungsstatus
Hiermit wird bescheinigt, dass dieses Produkt ganz oder teilweise keiner ionisierenden Strahlung gemäß den europäischen Richtlinien ausgesetzt wurde: Ja
Bestätigung des Nandrolon-Status Hiermit wird bescheinigt, dass dieses Produkt, ganz oder teilweise, in keiner Weise mit Nandrolon oder einem seiner Vorläufer in Kontakt gekommen ist.
Bestätigung des IOC-Produktstatus
Hiermit wird bescheinigt, dass dieses Produkt weder ganz noch teilweise mit Produkten in Berührung gekommen ist, die vom IOC (International Olympics Committee) und/oder der WADA verboten sind.
Bestätigung des Tierversuchsstatus
Hiermit wird bescheinigt, dass alle Produkte in keinem Teil ihrer Herstellung gemäß den geltenden Vorschriften an Tieren getestet wurden.
Bestätigung des Pestizidstatus
Hiermit wird bescheinigt, dass das oben genannte Produkt die EU-Rückstandshöchstmengen (MRLs) für Pestizide einhält.
Bestätigung des Status von Nanopartikeln
Hiermit wird bescheinigt, dass das oben genannte Produkt, sofern nicht anders angegeben, frei von Nanopartikeln ist. Kommissionsempfehlung, definiert wie folgt: Nanomaterial bezeichnet ein natürliches, zufällig anfallendes oder hergestelltes Material, das Partikel in ungebundenem Zustand oder als Aggregat oder als Agglomerat enthält und bei dem für 50 % oder mehr der Partikel in der Anzahlgrößenverteilung ein oder mehr Außenabmessungen liegt im Größenbereich 1 nm - 100 nm.
Verpackungsstatus
Hiermit bestätigen wir, dass die in dem oben genannten Material verwendeten Verpackungen den EU-Vorschriften und nachfolgenden Änderungen für Lebensmittelverpackungen entsprechen.
Bestätigung des PAK-Status
Hiermit wird bescheinigt, dass das oben genannte Produkt die von den EU-Vorschriften festgelegten maximalen PAK-Grenzwerte einhält.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine gemischte Ernährung und gesunde Lebensweise. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Medikamente, sie haben keine therapeutische Wirkung, sie sind nicht zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten geeignet. Wenn Sie schwanger sind, stillen, krank sind oder Medikamente einnehmen, konsultieren Sie Ihren Arzt, bevor Sie Nahrungsergänzungsmittel verzehren. Wenn Ihr Arzt der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln gegenüber nicht aufgeschlossen ist, wenden Sie sich an einen Heilpraktiker. Überschreiten Sie nicht die empfohlene Tagesdosis!
Da es sich bei Nahrungsergänzungsmitteln um Lebensmittel handelt, gelten für ihre Kennzeichnung (Etiketten, Aufschriften, jedwede Zeichen, Abbildungen auf dem Etikett oder der Verpackung, usw.) sowie deren Bewerbung die allgemeinen Vorschriften für Lebensmittel. Dementsprechend darf bei der Kennzeichnung, Darstellung und Bewerbung dieser Erzeugnisse nicht behauptet oder suggeriert werden, dass das Nahrungsergänzungsmittel zur Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten geeignet ist, oder die Eigenschaft hat, Krankheiten vorzubeugen oder zu behandeln. Bei den Produktbeschreibungen handelt es sich um allgemeine Informationen über die Inhaltsstoffe des Produkts, die in der Regel auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen beruhen, und nicht um eine Beschreibung der spezifischen Eigenschaften des Produkts. Bitte berücksichtigen Sie dies beim Lesen von Produktbeschreibungen, Prospekten, Anzeigen und anderen Informationen.