ALLERGENERKLÄRUNG
Spirulina kann natürlich vorkommende Sulfite enthalten. Die Liste der Allergene, die bei empfindlichen Personen wahrscheinlich Nebenwirkungen hervorrufen, ist in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 enthalten. Schwefeldioxid und/oder Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/L (Liter) bezogen auf das Gesamt-SO2, die für verzehrfertig vorgeschlagene oder gemäß den Anweisungen des Herstellers rekonstituierte Produkte zu berechnen sind.
AUTHENTIZITÄT
Bio-Spirulina-Pulver ist 100% natürlich und enthält keine Zusätze wie Zucker, Säuren, Farbstoffe, Konservierungsstoffe usw.
GVO-FREI
Bio-Spirulina-Pulver unterliegt keinen genetischen Veränderungen. Prozesskontrollen sind vorhanden, um sicherzustellen, dass keine versehentliche Kontamination mit genetisch veränderten Materialien oder daraus gewonnenen Materialien auftreten kann. Hiermit bescheinigen wir, dass Bio-Spirulina-Pulver gemäß den EU-Verordnungen 1829/2003/EG und 1830/2003/EG über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nicht kennzeichnungspflichtig ist.
PESTIZIDE
Bio-Spirulina-Pulver entspricht den Anforderungen der Ratsverordnung (EG) Nr. 834/2007 (und nachfolgenden Änderungen). Es entspricht auch den strengen Standards der Soil Association für den ökologischen Landbau. Während des Herstellungsprozesses werden das Produkt und die Verpackungsmaterialien keinen Pestiziden oder Pestizidrückständen ausgesetzt. Pestizide werden weder vor Ort gelagert noch in den Produktions- oder Lagerbereichen verwendet.
BESTRAHLUNG
Das Produkt wurde nicht bestrahlt und entspricht der EU-Verordnung 1999/3/EG.
BSE-ERKLÄRUNG
Bio-Spirulina-Pulver wird ausschließlich aus pflanzlichen Quellen hergestellt und enthält keine Bestandteile tierischen Ursprungs. Es stammt aus keiner tierischen Quelle und ist nicht mit Bestandteilen tierischen Ursprungs in Kontakt gekommen.
RESTLÖSUNGSMITTEL
Im Herstellungsprozess werden keine Restlösungsmittel verwendet.
GEHALT AN UNERWÜNSCHTEN STOFFEN
Der streng kontrollierte Produktionsprozess von Spirulina-Pulver stellt sicher, dass die Gehalte an unerwünschten Substanzen (Schwermetalle, PAK, Mykotoxine usw.) unter den in der EU-Gesetzgebung festgelegten Grenzwerten liegen (Kommissionsverordnung Nr. 2073/2005, Nr. 1881/2006 und nachfolgende Änderungen). einschließlich der Empfehlungen der EFSA zu Lebensmittelkontaminanten.
ERKLÄRUNG ZU TIERVERSUCHEN
Wir bestätigen, dass wir keine Tierversuche für Produkte durchführen oder in Auftrag geben.
Das Nahrungsergänzungsmittel ersetzt keine Mischkost und eine gesunde Lebensweise. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel, haben keine medizinische Wirkung und sind nicht zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten geeignet. Wenn Sie schwanger sind, stillen, krank sind oder Medikamente einnehmen, konsultieren Sie Ihren Arzt, bevor Sie Nahrungsergänzungsmittel verwenden! Überschreiten Sie nicht die empfohlene tägliche Verzehrmenge! Produktbeschreibungen basieren auf Informationen des Herstellers des Produkts oder Rohstoffs sowie auf allgemeinen Informationen über die Inhaltsstoffe des Produkts, die in der Regel auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen basieren und nicht die spezifischen Eigenschaften des jeweiligen Produkts beschreiben. Bitte berücksichtigen Sie dies beim Lesen von Produktbeschreibungen, Bewertungen, Anzeigen und anderen Informationen!